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Transfergrenzenmodell
(TGM) - Theoretische Grundlagen
Einleitung
Das
Ulmer Transfergrenzenmodell (TGM), entwickelt maßgeblich von
Prof. Helmut
Pelzer (Uni Ulm) und
Dr. Ute Fischer (Uni Dortmund), ist ein
mathematisches Berechnungsmodell auf der Basis der Einkommen
aller Bürger ab 18 Jahre (ca. 68 Mio Bürger).
Die
Überlegung war, wie kann ein BGE durch uns Bürger finanziert
werden, ohne den Einzelnen zu unter- oder überfordern.
Es geht um
folgendes
Alle Bürger
sollen ein BGE erhalten. Die dadurch entstehenden Gesamtkosten
werden durch alle Bürger, die über ein Einkommen verfügen,
mitfinanziert.
Die Gesamtkosten
variieren je nach Höhe des gewährten monatlichen BGE's.
Beträgt das BGE 500 € monatlich, so muss eine geringere
Gesamtsumme
finanziert werden als bei 1.100 € monatlichem BGE.
Da die Einkommensstruktur in Deutschland
sehr unterschiedlich ist, wurde berücksichtigt, dass Menschen mit
geringem Einkommen weniger zur Finanzierung beitragen können
als Menschen mit höherem Einkommen.
Um genauere
Überlegungen anzustellen, hatte Prof. Pelzer die
Einkommensstatistik aus dem Mikrozensus des Statistischen
Bundesamtes von 1998 und 2003 angefordert und zugrunde gelegt. In Auswertung
der Statistik bestätigte sich sein Berechnungsalgorithmus für
die Finanzierung des BGE aus dem Einkommen der ca. 68 Mio
Bürger, die über ein Einkommen verfügen
(Einkommen im
Sinne der Finanzierung des BGE umfasst die Einkünfte nach dem
Einkommensteuergesetz, also neben den Löhnen und Gehältern, den
Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, der Selbständigen
und aus Gewerbe, auch die Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung, aus Kapital, wie Zinsen und
Spekulationsgewinne und sonstige Einkünfte).
Das TGM arbeitet
mit zwei Abgaben. Die erste Abgabe berücksichtigt das
Einkommen jedes Bürgers. Sie wird mittels eines Prozentsatzes
(Abgabesatz SI) vom Einkommen erhoben. Die daraus entstehende
Abgabe wird durch die Höhe des erhaltenen BGE begrenzt, d.h.,
durch die Abgabe 1 leistet der Einzelne max. eine Abgabe in
Höhe des BGE's.
Menschen mit
geringem Einkommen können ihr erhaltenes BGE nicht selbst aus
ihrem Einkommen zurückzahlen. Sie zahlen nur einen Teil. Den
anderen Teil zahlen diejenigen Menschen, die über ein höheres Einkommen verfügen,
zusätzlich zu deren eigener Abgabe 1; sozusagen als solidarische Geste
gegenüber den finanziell Schwächeren. Um die Höhe dieses Teils
festzustellen, braucht man einen zweiten Abgabesatz, SII
genannt. Der zweite Abgabesatz SII berücksichtigt nur die
Einkommen derjenigen, die über höhere Einkommen verfügen.
Wie das konkret
aussieht, folgt jetzt.
Das TGM im
speziellen - Abgabesätze und Transfergrenze
Im TGM gibt es,
wie aus dem Namen schon zu erkennen ist, zunächst einen
sogenannten Transfer. In der Praxis heißt das, es wird eine
Geldleistung (hier das BGE) transferiert,
hingeleitet zu allen Menschen. Und alle Menschen (mit
Einkommen) beteiligen sich an der
Finanzierung dieser Geldleistung. Mittels einer
Grenze, Transfergrenze genannt, wird erreicht, dass sich
diejenigen, die über geringe Einkommen verfügen, an
der Finanzierung der BGE-Kosten bis
zu dieser Grenze, die durch das erhaltene BGE mitbestimmt
wird, anteilig beteiligen.
Wie kommt man
auf diese Grenze?
Die Grenze
ergibt sich durch den ersten Abgabesatzes (Abgabesatz SI) auf
das Einkommen und wird durch die Höhe des BGE begrenzt. Anders
ausgedrückt: Dividiert man das BGE mit dem Abgabesatz SI,
erhält man die Grenze (Transfergrenze) für das Einkommen, bei
dem das persönliche BGE komplett bezahlt ist. Wer weniger Einkommen als diese Grenze
hat, kann
sein erhaltenes BGE nicht selbst aus seinem Einkommen
zurückzahlen. Wer ein über der Grenze liegendes Einkommen hat,
bezahlt sein BGE komplett selbst zurück (und wird sich durch
eine zweite Abgabe an der Bezahlung der Lücke beteiligen, die
durch diejenigen entsteht, die ein zu geringes Einkommen
haben).
Ein Beispiel:
Es
wird ein BGE in Höhe von 1.000 € gezahlt und es gilt ein
Abgabesatz SI in Höhe von 50 Prozent.
Wie hoch ist die Transfergrenze?
Man rechnet,
1.000 geteilt durch 50 Prozent = 2.000 €
Das bedeutet:
Wenn das
Einkommen genau 2.000 € beträgt, würde das BGE in Höhe von 1.000 €
bezahlt sein. Hätte ich ein Einkommen von 1.500 €, würde ich
bei 50 % Abgabesatz also "nur" 750 € zurückzahlen. Ich erhalte
so 250 € mehr als ich zurückzahlen kann. Diese Differenz muss
von denen mitbezahlt werden, die über ein höheres Einkommen
verfügen, im Falle des Beispieles, von denen, deren Einkommen
höher ist als 2.000 €.
Wie wird die
Höhe dieser Abgabe ermittelt?
Bekannt sind die
Gesamtkosten des BGE, die Gesamtabgaben aus dem Abgabesatz SI.
Ferner sind bekannt, die Anzahl der Menschen, die Anzahl der Menschen mit Einkommen, die Abgaben bis zu Transfergrenze
leisten und die Differenz aus den BGE-Kosten und den Einnahmen
aus der Abgabe 1.
Jetzt wird
ermittelt, wie sich das Gesamteinkommen der Menschen, die ein
höheres Einkommen als die Transfergrenze besitzen, zur
Differenz aus den BGE-Kosten und der Abgabe 1 verhält.
Das Ergebnis ist die Höhe des zweiten Abgabesatzes SII in
Prozent.
Alle Menschen
mit Einkommen ab der Transfergrenze zahlen diesen Abgabensatz
auf ihr Einkommen. Die entstehende Gesamtsumme der Abgabe 2
entspricht genau der Differenz aus BGE-Gesamtkosten minus der
Gesamtsumme der Abgabe 1.
Zur Ermittlung
der Abgabesatzes SII gilt die folgende Formel.
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TGM - Formel zur
Ermittlung des Abgabesatzes SII
Die Formel zur
Ermittlung der zweiten Abgabe SII sieht so aus:
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SII = (Ne * BGE * mtl. + {BGEKi * mtl. * Kiz}* - Ve * S1 /
100 - A) * 100 / Vz |
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Anzahl der Bezieher des BGE bis zur Finanzierungsgrenze
mit Einkommen |
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Ne |
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Anzahl der Kinder bis 16 |
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Kiz |
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mtl. BGE |
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BGE |
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mtl. BGEKind |
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BGEKi |
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mtl. Betrachtung |
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mtl. |
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Jahresgesamteinkommen aller BGE-Bezieher bis zur
Finanzierungsgrenze |
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Ve |
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Finanzierungsabgabesatz 1 in % (tragen alle) |
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SI |
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Jahresgesamteinkommen aller BGE-Bezieher oberhalb der
Finanzierungsgrenze |
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Vz |
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Zusätzliche Mittel aus Bürokratieabbau, Steuersenkung
u.ä. |
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A |
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Finanzierungsabgabesatz 2 in % (tragen alle mit Einkommen
über der Finanzierungsgrenze) |
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SII |
* Ursprünglich
waren keine Kinder in den Berechnungen für ein BGE
berücksichtigt, deshalb ist der Ausdruck hier in der
geschweiften Klammer {} dargestellt. Hier in der
Formel sind die Kinder bis 16 Jahre berücksichtigt. Das BGE
für Kinder beträgt in der Regel 500 €.
Eine weitere
Besonderheit ist der Ausdruck "A". "A" steht für zusätzliche
finanzielle Mittel, die aus dem Abbau der Sozialbürokratie im
Staatshaushalt freiwerden und dem BGE zur Verfügung gestellt
werden können. Wie und welche Zusammenhänge mit dem BGE
bestehen, besonders mit der Höhe des BGE, wird an anderer
Stelle wichtig und dort diskutiert.
TGM - Seine
Bedeutsamkeit
Das Rechenmodell des TGM
bietet die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein BGE in
gewünschter Höhe durch die Einkommen der Bürger finanzierbar
ist - JA oder NEIN!
Ist das BGE finanzierbar, sind Aussagen auf die Auswirkungen
der einzelnen Einkommen möglich und das ermöglicht wiederum
den Vergleich zu heutigen Lohnsystemen, speziell dem
Lohnsteuersystem, weil jeder, der Gehalts- oder Lohnempfänger
ist, weiß, was bei ihm heute "Netto" im Geldbeutel übrig
bleibt. Diese Vergleiche sind im
Berechnungsprogramm
auch grafisch dargestellt.
Es bieten sich
auch weitgehende praktische Überlegungen für die Lohnpolitik,
für die Beziehungen zwischen sogenannten "Arbeitgebern" und
"Arbeitnehmern", für die Preispolitik u.v.a. an, die z.T. im
Berechnungsprogramm angesprochen sind ...
TGM - Notwendige
Ergänzungen für die praktische Umsetzung
Betrachtet man die Einkommen
unmittelbar an der Transfergrenze, stellt man bei Anwendung
der obigen Formel fest, dass die Menschen, deren
Einkommen unmittelbar oberhalb der Transfergrenze liegen, nach
Abzug der zweiten Abgabe durch den Abgabesatz SII über
niedrigere Einkommen verfügen als diejenigen, die ein
Einkommen unmittelbar vor der Transfergrenze haben. Je höher
ein BGE ausfällt, um so gravierender wird der Nachteil für die
Menschen unmittelbar oberhalb der Transfergrenze. Darum musste
hier nach einer Lösung gesucht werden.
Das ist Thema
des Abschnittes "TGM mit Progression".
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