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Transfergrenzenmodell
(TGM) - notwendige Progression
Einleitung
Wie am Ende des
vorangegangenen Abschnittes dargestellt, ist aus praktischen
Überlegungen eine Ergänzung bzw. eine Erweiterung der
Berechnungen nach dem TGM nötig geworden.
Diese Ergänzung
ergibt sich aus folgendem Sachverhalt:
- An der
Transfergrenze ergibt sich eine sprunghafte
Veränderung der Einkommen durch die zusätzliche zweite Abgabe.
Es geht um
folgendes
Nach dem
Rechenalgorithmus des TGM setzt der Abgabesatz SII an der
Transfergrenze ein und stellt ab da die zweite Abgabelast auf
die Bruttoeinkommen dar. Das hat zur Folge, dass sich die
Abgabe an der Transfergrenze sprunghaft erhöht. In der Grafik
kann man diese Sprünge gut erkennen:
aus dem
Berechnungsprogramm
Die
rosa-Kurve
stellt die Abgabe SII für Bruttoeinkommen von 0 bis 7.000 €
dar, die
orange-farbene Kurve das dazugehörige
"Netto"-Einkommen (Bruttoeinkommen minus Abgabe SI und SII).
Man sieht die Auswirkung der Abgabe SII an der Transfergrenze sehr deutlich
(TG liegt in der Grafik bei 2.000 €).
Zur Verdeutlichung sind diesen Berechnungen ein monatliches
BGE von 1.000 € und ein Abgabesatz SI von 50 % zugrunde
gelegt. In dem Beispiel ist erst bei einem Brutto von ca.
3.200 € das orange dargestellte "Netto"-Einkommen gleich dem
"Netto"-Einkommen vor der Transfergrenze von 2.000 €
Bruttoeinkommen, nämlich ca. 1.800 €.
(Grün -
ist die Nettolohnkurve nach Lohnsteuersystem.
Violett - die
"Netto"-Einkommen-Kurve durch Verwendung einer
Progression und
Dunkelblau
ist das Bruttoeinkommen selbst).
Praktisch
bedeutet das, dass das Einkommen an der Transfergrenze um die
Abgabe 2 sinkt und den Menschen damit ein geringeres
"Netto"-Einkommen zur Verfügung steht als denen vor der
Transfergrenze. Das ist nicht akzeptabel.
Die Lösung
ergibt sich durch Einführung einer Progression.
Die Progression
im Abgabesatz SII
Ausgangspunkt
der Überlegung ist, wie ist dieser Sprung an der
Transfergrenze zu überwinden oder praktischer gesagt, wie
lässt sich vermeiden, dass diejenigen, die die Abgabe 2
bezahlen sollen, nicht schlechter gestellt werden, als
diejenigen, die "nur" die Abgabe 1 zahlen. Nur noch einmal zur
Verdeutlichung:
Weil es viele Mio Menschen mit zu niedrigem Einkommen gibt,
die ihr erhaltenes BGE nicht selbst zurückzahlen können,
brauchen wir auch Menschen mit höherem Einkommen, die eine
zweite Abgabe leisten, mit der der Fehlbetrag aus der Abgabe 1
gedeckt werden muss. Diese Menschen dürfen aber plötzlich
nicht weniger Einkommen haben als die, für die sie die zweite
Abgabe leisten.
Berechnung des progressiven
Abgabesatzes SII*
Im Gegensatz zur
Auffassung im TGM, dass die Abgabe 2 nur die trifft, die ein höheres Einkommen als die Transfergrenze
haben, wird die progressive Abgabe 2 (als Abgabe 2**
bezeichnet), wie schon die Abgabe 1, durch alle Bürger mit
Einkommen erbracht.
Das hat zwar zur Folge, dass Menschen mit geringeren Einkommen
(also unter der Transfergrenze) durch diese zusätzliche Abgabe
gegenüber der TGM-Berechnung höher belastet werden. Die Progression hält die Belastung aber in Grenzen
(violette-Kurve
in der Grafik). Menschen mit dem niedrigsten Einkommen
werden am niedrigsten belastet und je höher das
Einkommen ist, steigt die Belastung bis zu dem Prozentsatz,
der notwendig ist, die Gesamtkosten des BGE zu decken.
Zunächst wird
festgelegt, dass die Progression z.B. bis zum 1,2-fachen
Einkommen der Transfergrenze wirken soll.
Dann werden alle Einkommen mittels Progressionsberechnung mit
dem Abgabesatz SII multipliziert und somit die Einzelabgaben
ermittelt. Die Summe ist ein Zwischenergebnis, bezeichnet als
Gesamtabgabe 2*. Sie ist höher als die ohne Progression
ermittelte Gesamtabgabe 2.
Da zur
Kostendeckung die Höhe der Gesamtabgabe 2 ausreicht, setzt man
die beiden Ergebnisse (Gesamtabgabe 2 und Gesamtabgabe 2*) ins
Verhältnis und multipliziert damit den Abgabensatz SII.
Daraus entsteht
ein neuer Abgabensatz, SII* genannt, mit dem dann wieder alle
Einkommen mittels Progressionsberechnung multipliziert werden.
Die entstehenden neuen Abgaben ergeben in der Summe die neue
Gesamtabgabe 2**, die genau so hoch ist wie die Abgabe 2.
Gesamtabgabe 2 (nach TGM) = Gesamtabgabe 2** (mit Progression)
und daraus folgt
Für die
Gesamtkostenberechnung des BGE bleibt das Ergebnis gleich:
(1) BGE-Kosten = Gesamtabgabe 1 - Gesamtabgabe 2
oder BGE-Kosten - Gesamtabgabe 1 - Gesamtabgabe 2
= 0
oder
(2) BGE-Kosten = Gesamtabgabe 1 - Gesamtabgabe 2** oder BGE-Kosten - Gesamtabgabe 1 - Gesamtabgabe 2** = 0
Die unterschiedliche Berechnung des Abgabesatzes SII und SII*
hat
also keinen Einfluss
auf die Gesamtfinanzierung, sondern
nur Einfluss auf die Abgabenhöhe
des einzelnen Einkommens.
Sinn der
Progression und des damit verbundenen neuen Abgabesatzes SII*
ist die Beseitigung der Ungerechtigkeit an der Transfergrenze.
Auffällig an den
Diagrammen ist der Anstieg bei höheren Einkommen. Menschen mit
höheren Einkommen "gewinnen" bei diesen Modellen noch mehr als
die "Bedürftigen". Darüber muss weiter nachgedacht werden ...
Sonderfall:
Abgabesatz SI = 0, siehe
nächstes Kapitel.
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