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Die Einführung
des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) –
Chance unserer
Gesellschaft
Die Einführung
des BGE bedeutet einen tiefen Einschnitt in die politische,
wirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Struktur der
Bundesrepublik. Sie wäre nach der Wiedervereinigung
Deutschlands 1990 die bedeutendste gesellschaftliche
Veränderung.
Sie ist
eine konsequente Antwort
auf dringende Fragen unserer demographischen, wirtschaftlichen, ökologischen
und politischen Entwicklung.
Demographisch,
weil wir in Deutschland eine stark veränderte
Bevölkerungsentwicklung haben. Einerseits nimmt die Einwohnerzahl leicht ab. Anderseits gibt es mittlerweile
mehr ältere als jüngere Menschen in Deutschland. Und die Lebenserwartung steigt weiter
(positiv für den Einzelnen). Der
"Generationenvertrag" in der Denkart des letzten Jahrhunderts
ist auf der Grundlage der Sozialgesetzgebung (Umlageverfahren
durch Beiträge sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter)
in dieser Form nicht mehr finanzierbar.
Wirtschaftlich, weil
einerseits die finanzielle Last der Sozialabsicherung auf den
Schultern immer weniger Menschen ruht (sprich -
sie sollen die Last finanzieren), da der Anteil der Menschen
im "arbeits"fähigen Alter abnimmt (im Sinne der
Sozialgesetzgebung gemeint), andererseits weil durch den
wissenschaftlich-technischen Fortschritt und das Profitstreben
immer mehr Menschen aus dem "Arbeitsprozess" gedrängt
werden. Gleichzeitig haben wir zum ersten Mal in der
Geschichte eine Produktivität und einen Produktionsumfang
erreicht, die es uns ermöglichen, alle Menschen mit allen
Produkten, Waren und Dienstleistungen zu versorgen, ohne
versorgungstechnische Engpässe zu
bekommen.
Wirtschaftlich auch deshalb, weil das nationale und
internationale Finanzkapital die Ausplünderung aller
Volkswirtschaften, mittlerweile auch die der entwickelten
Industrienationen, in bisher nie gekanntem Maße bis zum Ruin
der Volkswirtschaften vorantreibt. Angesichts dieser
Entwicklung müssen wir uns, auch unserer Kinder willen, solcher Fragen stellen wie - ob wir diese Praktiken weiter erdulden wollen oder beenden. Oder solcher,
wie sie Thomas Wieczorek in seinem neuen Buch sehr offen, sehr unverblümt und mutmachend formuliert:
„Wer aber
sind nun eigentlich die wahren Plünderer der Republik, die
wirklichen Schmarotzer und Parasiten, das ‚arbeitsscheue
Gesindel‘?
Diejenigen, die 30 Jahre lang ehrliche Arbeit geleistet haben,
um sich dann von den ... ‚Dienstleistern‘ der Arbeitsagentur
beschimpfen zu lassen?
Oder diejenigen, die ihr Vermögen geerbt haben und sich auch
und gerade während der Wirtschaftskrise ein schönes Leben
machen …
All dies ginge in Ordnung, hieße es in Artikel 1 des
Grundgesetzes: ‚Die Rechte der Erben, Spekulanten, Aktionäre
und anderer Bezieher leistungsloser Einkommen sind
unantastbar.‘ Stattdessen heißt es dort aber:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Ebenso
verhält es sich mit dem Sozialstaat.
Die
Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat,
steht in
Artikel 20, womit das Einstehen der Starken für die Schwachen
keine Frage von Lust, Laune oder Mildtätigkeit ist. Und dass
Eigentum verpflichtet, ist durch Artikel 14 Verfassungsgebot:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem
Wohle der Allgemeinheit dienen.
Und der
Artikel 15 geht noch weiter:
Der Grund und
Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke
der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß
der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere
Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Vor diesem Hintergrund bedeutet die Frage nach den Ursachen
der geplünderten Republik, inwieweit und ob überhaupt die
Starken ihren verfassungsmäßigen Pflichten gegenüber dem
Gemeinwesen nachkommen. Insofern mutet es geradezu skurril an,
dass ausgerechnet die Superreichen in Form der Rettungsschirme
zwei- bis dreistellige Milliardenbeträge forderten und auch
erhielten, während für die Renovierung von Schulen und die
Einstellung von Lehrern und Erziehern kein Geld da ist.“
(Thomas Wieczorek: "Die geplünderte Republik" Wie uns
Banken, Spekulanten und Politiker in den Ruin treiben, Knaur
April 2010, S. 16 f., Hervorhebung - fett - von mir)
Ökologisch, weil das
Wirtschaftswachstum zu Lasten der Erde, des Klimas und unserer
natürlichen Umwelt eine Grenze erreicht hat, die uns alle zum
Umdenken und Mitdenken zwingt, wenn wir überhaupt noch über
eine Zukunft nachdenken wollen.

Politisch
kann die Einführung des BGE deshalb auch nur bedeuten, dass
sie aus den genannten Gründen ein umfassender Umbau der ganzen
Gesellschaft ist und alle Bereiche unseres Lebens im Land
erfasst; beginnend bei der politischen Akzeptanz, dass alle
Menschen gleich sind und damit ein gleiches Recht auf Teilhabe
am Leben haben über den Umbau der Sozialsysteme bis hin zur -
durch alle Bürger - mitgetragenen Finanzierung des BGE.
Dieser Umbau geht
einher mit der gleichzeitigen Entbürokratisierung und
Verschlankung des Staates und einer zunehmend ökologisch
ausgerichteten
Wirtschaft.
nach
oben
Was ist das
Bedingungslose Grundeinkommen?
Das
Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein Einkommen, das
jedem Bürger
durch die Gesellschaft
-
bedingungslos
-
in
existenzsichernder Höhe
-
ohne
Arbeitszwangverpflichtungen
-
lebenslang
zur Verfügung
gestellt wird.
Damit garantiert
unsere Gesellschaft jedem Bürger die Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben in menschenwürdiger Form.
Für das BGE wird
eine gesellschaftliche Stiftung oder ein Fond "Bedingungsloses
Grundeinkommen" (BGE) gebildet, die oder der als
Selbstverwaltungsorgan arbeitet.
Dieses Organ, als
staatsnahe Institution, überwacht die lückenlosen
Finanzvorgänge zur Finanzierung und Auszahlung. Um die
Verwaltung so kostengünstig wie möglich zu gestalten, sollte
das Selbstverwaltungsorgan bestehende verwaltungstechnische
Einrichtungen (wie Finanzämter) einbeziehen.
Jeder Bürger
erhält sein BGE, unabhängig einer Beantragung oder einer
Bedürftigkeit.
Jeder ab 16
Jahre erhält monatlich 1.100 € und Kinder bis 16 Jahre
erhalten 500 €
(Diskussion, ob auch stufenweise Anhebung sinnvoller ist: bis
15 - 500 €, 16 - 600 €, 17 - 700 €,
18 - 800 €, 19 - 900 €, ab 20 - 1.100 €; Kosten bleiben ca.
die gleichen).
Davon gehen 200 €
(Kinder 100 €) als Beitrag zur sozialen
Bürgerversicherung (wenn stufenweise Anhebung des Kinder-BGE
vorgesehen würde, dann stufenweise Anhebung des
Kinderbeitrages von bis 15 - 100 €, 16 - 110 €, 17 - 128 €, 18
- 154 €, 19 - 182 €, ab 20 - 200 €) in die Finanzierung der
zukünftigen gesetzlichen Kranken-, Pflege- und
Unfallversicherung (Erläuterungen weiter unten).
Somit verbleibt
dem Einzelnen ab 16 Jahre (mindestens ohne stufenweise
Anhebung) 900 € und dem Kind 400 €. Die Gesamtkosten des BGE
betragen ca. 983 Mrd.
€.
nach
oben
Die Finanzierung
des BGE
Finanzierungsquelle sind zunächst die Beiträge aller Bürger, die über
Einkommen verfügen, freiwerdende Mittel aus der
Entbürokratisierung der Sozialsysteme sowie bestimmte Steuern
und Abgaben (vgl.
BGE-Finanzierung). Mit
der Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens nach Einführung
des BGE können und müssen wahrscheinlich eränzende oder sogar
andere Bestandteile in die Finanzierung aufgenommen werden.
Darüber muss dann eine Debatte im ganzen Volk geführt werden,
damit eine Gerechtigkeit gewahrt bleibt, die den Menschen
dient.
Jeder Bürger
ermittelt sein Einkommen (Eltern für ihre Kinder). Eine
Zusammenveranlagung von Ehepaaren gibt es nicht mehr.
Zum Einkommen
gehören neben Löhnen und Gehälter für abhängig Beschäftigte
alle weiteren Einnahmen/Einkünfte (Einkunftsarten des heutigen
Einkommenssteuerrecht) wie Renten, Mieten, Tantiemen, Zinsen,
Gewinnausschüttungen, Aktiengewinne, Zuwendungen, Schenkungen,
Erbschaften u.ä..
Das Verwaltungsorgan BGE definiert die Einkommensbestandteile
und gibt sie bekannt.
Die Ermittlung
der Einkommen erfolgt auf vereinfachten Meldebögen, die durch
alle Bürger einmal jährlich ausgefüllt werden und an das
Verwaltungsorgan (z.B. über die Finanzämter) übergeben
werden.
Zukünftig werden
keine Einkommenssteuern erhoben.
Die vom Verwaltungsorgan BGE beauftragten Einrichtungen (z.B.
Finanzämter oder ähnliche Einrichtungen) garantieren und
prüfen durch geeignete Maßnahmen (Gesetzgeber gefragt...) die
Richtigkeit der abgegebenen Meldungen der
Bürger.
Die Auszahlung
des BGE und die Nettoeinkommen erfolgen für abhängig
Beschäftigte in gleicher Weise wie bisher und in allen anderen
Fällen über die vom Selbstverwaltungsorgan BGE festgelegten
Auszahlungsstellen.
Spätestens aller
zwei Jahre ist Höhe des BGE und die Ausgewogenheit der
Finanzierung zu prüfen und kann den
Veränderungen entsprechend angepasst werden (nach oben, wenn
z.B. Inflation steigt oder nach unten, wenn durch
Schuldenabbau die Inflation sinkt o.a. ökonomische Zwänge
vorliegen bzw. eine Änderung rechtfertigen usw.).
Folgende
Finanzierungsgrundsätze gelten:
Die Berechnung
der Finanzierung des BGE erfolgt auf Grundlage der von Prof.
Helmut Pelzer (Uni Ulm) und Dr. Ute Fischer (Uni Düsseldorf)
2003 entwickelten Formel zur Ermittlung der Abgabesätze 1 + 2
mittels der sogenannten „Transfergrenze
(TG)“, die durch eine Progression und die Berücksichtigung
wegfallender Transferleistungen aus den Bruttoeinkommen nach
Einführung des BGE ergänzt ist. (Die Einführung der Progression wurde
notwendig, um den negativen Einkommenssprung an der
Transfergrenze zu beseitigen vgl.
TGM mit Progression)
Erläuterungen
zur Berechnung sind Gegenstand des
Excel-Berechnungsprogrammes
und der
Dokumentation
dazu.
Hier nur soviel:
|
BGE-Abgabesatz 1
|
ab 1. €
Einkommen: |
50,0 %,
max.: Höhe des BGE (1.100 €) |
|
BGE-Abgabesatz 2 |
ab 1. €
Einkommen: |
progressive Abgabe von 0
... 27,8 %
(Progression gilt für EK von 0 bis 1,2-facher TG, hier
2.640 €) |
|
ab 2.640 €
Einkommen: |
27,8 % |
|
zusätzliche Mittel |
aus Abbau der
Sozialbürokratie |
ca. 100 Mrd. € |
Der Abgabesatz 1
legt fest, wie hoch die „Transfergrenze“ (im weiteren
„Finanzgrenze“ genannt) ist, d.h. bis zu welchem Einkommen das
BGE vollständig zurückbezahlt wird. Hier: für ein BGE in Höhe
von 1.100 € und einem Abgabesatz 1 in Höhe von 50 % ergibt
sich die Finanzgrenze bei 2.200 €; d.h., ab einem Einkommen
von 2.200 € wird das erhaltenen BGE, 1.100 €, komplett
„zurückbezahlt“, refinanziert. Bürger mit einem Einkommen
unter 2.200 können ihr erhaltenes BGE nicht selbst vollständig
refinanzieren. Daraus folgt für die Gesamtkosten des BGE, dass
eine Finanzierungslücke in der Höhe der fehlenden Gesamtsumme
aller Einzelfehlbeträge aus den Einkommen unterhalb der
Finanzgrenze entsteht. Um diese Lücke zu schließen, wird der
Abgabesatz 2 ermittelt, mit dem alle Einkommen progressiv
belegt werden. Dadurch wird die Finanzierungslast des
Fehlbetrages solidarisch auf die Einkommen aller Bürger
verteilt und die Gesamtkosten für ein BGE komplett gedeckt.
(Andere Berechnungsvarianten sind mit dem
Excel-Berechnungsprogramm
jederzeit erstellbar.)
Anders
ausgedrückt:
Die Summe der
Einnahmen aus den Abgaben 1, 2 und der zusätzlichen Mittel ergibt genau die
erforderliche Höhe, die für das BGE nötig ist:
|
BGE-Kosten: |
983 Mrd. € |
|
Abgabe 1: |
599 Mrd. € |
|
Abgabe 2: |
284 Mrd. € |
| zusätzliche
Mittel: |
100 Mrd. € |
nach
oben
Erwartete
Gesamteinnahmen für die Stiftung/den Fond BGE:
ca.
1.038.000.000.000 € (inkl. Beiträge zur KV und
Lohnnebenkosten)
ca.
1.118.000.000.000 € bei zusätzlicher Verwendung von Mitteln aus der neuen Vermögenssteuer
(siehe weiter
unten)
Überschüsse
werden zur Reservebildung und wenn machbar, zur Schuldentilgung
und zur schrittweisen Anhebung des BGE verwendet.
Es gibt einen
Spezialfall,
der zu einer noch gerechteren Refinanzierung führt. Wenn der
Abgabesatz 1 = 0 ist, entfällt die Finanzgrenze (TG) und alle
Bürger mit Einkommen beteiligen sich gleichmäßig (sprich mit
gleichem Prozentsatz) an der Refinanzierung des BGE. Für ein
BGE, wie hier vorgeschlagen in Höhe von 1.100 € für Erwachsene
und 500 € für Kinder, liegt der einheitliche Abgabesatz bei
63,3 %, der auf das jeweilige Einkommen (ohne BGE) angerechnet wird. Das
Ergebnis ist eine gerechte Verteilung der Refinanzierungslast
und bietet 66 Mio Bürgern ein höheres „Netto“-Einkommen als
heute.
Weiter:
Mit der
Einführung des BGE entfallen:
|
- ca. 140
Sozialpakete der Bundesrepublik: |
ca. 100 Mrd. €
Einspareffekt |
|
- Sozialversicherungsbeiträge nach SGB: |
ca. 510 Mrd. € |
|
- GRV, GKV,
Pflegeversicherung: |
werden über BGE finanziert |
|
- Gewerbesteuer,
Lohn- und Einkommenssteuer
|
|
- Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag
(weitere Steuern – Diskussionsbedarf) |
|
Daraus folgt,
dass die Sozialgesetzgebung komplett überarbeitet und das
Steuerrecht in Deutschland vereinfacht werden wird.
Öffentliche Hand,
Unternehmen und Steuern
Mit Einführung
des BGE entfallen wesentliche Steuern für die Unternehmen und
die Lohnnebenkosten sinken
auf 7 - 10 %.
Somit entfallen
sie auch als Bestandteile der Nettopreise, was dazu führt,
dass die Nettopreisgestaltung entflechtet wird. Die
Nettopreise werden transparent und aufgrund geringerer Steuern
und Lohnkosten können sie sinken. In der Gesamtbetrachtung der
positiven Auswirkungen, die sich durch Einführung des BGE auf
die Wirtschaft, die Binnennachfrage oder den Export ergeben,
wird es möglich werden, bei gleich bleibenden oder leicht
sinkenden Endverbraucherpreisen entweder die
Mehrwertsteuersätze zu variieren oder/und das Warenvolumen.
Dadurch können Steuereinnahmen des Staates beeinflusst werden.
Mit dem Wegfall
weiterer Steuern also - wie Gewerbesteuer,
Kapitalertragssteuer, Körperschaftssteuer muss sichergestellt
werden, dass die daraus entstehenden Vorteile für die
Unternehmen sich in sinkenden Nettopreisen und in
stabilen/steigenden Löhnen und Gehältern widerspiegeln.
nach
oben
Mit
der Einführung des BGE verbleiben z.B.:
|
- Landessteuern |
 |
|
|
- Gemeindesteuern |
ca. 60 Mrd. €
|
-
Versicherungssteuer, Tabaksteuer
(weitere Steuern – Diskussionsbedarf) |
|
|
- MwSt.; neu –
Luxussteuer |
|
ca.
180 Mrd. € |
|
- Neu:
Vermögenssteuer in Höhe von 5 % |
|
ca.
250 - 300 Mrd. € |
Durch den Wegfall der Ausgaben für Soziales aus dem bisherigen
Staatshaushalt hat die öffentliche Hand verbleibende Ausgaben
in Höhe von ca. 420 Mrd. €, die finanziert werden müssen.
Die größte
Finanzierungsquelle der öffentlichen Hand ist dann die neue
Vermögenssteuer in Höhe von 5% mit zu erwartenden Einnahmen
daraus in Höhe von ca. 250 Mrd. €.
Für besonders
hochwertige Luxusgüter (z.B. Autos über 100 T€, Villen,
Jachten, Privat-Jets, Brillanten u.ä.) sollte die
Mehrwertsteuer (Luxussteuer) auf 100 % angehoben werden.
Für Lebensmittel,
Bücher und Lehrmittel sollte die MwSt. ermäßigte 7-14 %
betragen.
Die öffentlichen
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit des Staates und aus
Steuern betragen (ohne MwSt. und den entfallenden Steuern) ca.
111 Mrd. €.
Insgesamt sind
Einnahmen in Höhe von ca. 540 Mrd. € zu erwarten, so dass ein
Überschuss in Höhe von ca. 120 Mrd. € existiert (für Schuldenabbau,
Reserven usw.).
Wenn davon ca. 80
Mrd. € zur Finanzierungsunterstützung des BGE genutzt werden,
ist ein BGE in Höhe von 1.200 € möglich.
Über 40 Mrd. €
gehen in die Staatsreserve und den Schuldenabbau.
WICHTIGE
AUFGABE
des Staates wird sein, gesetzliche Rahmenbedingungen zu
schaffen, die die Unternehmen zwingen (wie oben beschrieben),
die durch Steuersenkung und Abgabensenkung erzielten Vorteile
tatsächlich und bindend in sinkende Nettopreise, stabile
Gehälter und ökologisch ausgerichtete Investitionen
umzusetzen!
Gleichzeitig
sollte der Staat Steuern und Abgaben in beträchtlicher Höhe
(50-100%) auf nichtumweltverträgliche Technologien und
Verhaltensweisen einführen.
nach
oben
Absicherung der
Gesundheitskosten und der Renten
Die lobenswerte
seit vielen Jahren durch die SGB geregelte, auf dem
Solidarprinzip beruhende gesetzliche Kranken-, Pflege- und
Unfallversicherung wird durch die neue gesetzliche soziale
Bürgerversicherung ersetzt. Die Beiträge belaufen sich auf
monatlich 200 € je Erwachsener ab 16 Jahre und 100 € pro Kind
(wie oben beschrieben).
Damit finanzieren
alle 82 Mio. Bürger 179 Mrd. € pro Jahr.
Die bisherigen
Ausgaben der GKV, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung
belaufen sich
auf 182,4 Mrd. €
(2007).
Zusätzliche
Mittel kommen aus 7 -10 % Lohnnebenkosten (ca. 70 Mrd. €) für diesen
Bereich und die Renten- und Arbeitslosenabsicherung.
Das bedeutet,
dass mit der neuen Bürgerversicherung und den Mitteln aus den
Lohnnebenkosten den Bürgern ca. 16 Mrd. € Mehreinnahmen zur
Verfügung stehen, die vorrangig zur Verbesserung der
medizinischen Versorgung, der Kinderbetreuung wie auch der
Alten- und Pflegebetreuung verwendet werden.
Mit der neuen
gesetzlichen sozialen Bürgerversicherung wird garantiert, dass
die in den letzten Jahren vor allem durch die sinkende Anzahl
der sozialversicherungspflichtigen Beitragszahler entstandenen
Nachteile, die Finanzierungsengpässe und die Ungerechtigkeiten
der heutigen Finanzierung beseitigt werden.
Finanzielle
Mittel, die nicht unmittelbar verwendet werden müssen, sollten
in einer Bürgerstiftung als Reserve verbleiben, es sollte
Schuldenabbau und eine verbesserte Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sichergestellt werden
(Diskussionsbedarf).
Das BGE schafft
Sicherheit für die Rentenzahlung bis 1.100 €.
Damit werden über
22 Mio. Renten gesichert, sowohl Alters-, Berufsunfähigkeit-
als auch Hinterbliebenenrenten (bisherige Durchschnittsrente
der Altersrente 970 €).
Die neue
Hinterbliebenenrente beträgt 25 % (max. 700 €) des neuen
monatlichen Nettoeinkommens des verstorbenen Ehepartners und
wird als Einkommen beim Hinterbliebenen angerechnet und damit
auch verrechnet.
Zur
Sicherstellung von Renten über 1.100 € werden ca. 18 Mrd. €
aus den Lohnnebenkosten eingesetzt.
Arbeitslosenabsicherung
Mit der
Einführung des BGE wird es keine Arbeitslosenversicherung mehr
geben, da alle Bürger ein bedingungsloses Einkommen erzielen,
unabhängig davon, ob sie einer selbständigen oder
nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen (Trotzdem soll
sichergestellt werden, dass Menschen, die arbeitslos werden,
über einen Zeitraum (Diskussion: bis zu 24 Monaten?) eine
Überbrückung neben dem BGE erhalten, die eine Höhe des
gegenwärtigen Arbeitslosengeldes erreicht
(Diskussionsbedarf).
Aus den Lohnnebenkosten kann dafür auf ca. 18 Mrd. €
zurückgegriffen werden.)
Gewerkschaften
Eine Folge der
Einführung des BGE wird sein, dass sich die Beziehungen
zwischen den bisherigen AG und AN ändern werden. Sie werden
flexibler.
Der
Kündigungsschutz wird eine Lockerung erfahren und sollte
trotzdem sozial verträglich von beiden Seiten gestaltet
werden, denn jedes Unternehmen lebt von den Erfahrungen und
dem Wissen langjährig im Unternehmen Tätiger. Andererseits
können beide Seiten zukünftig flexibler über ihre weitere
Zusammenarbeit verhandeln, da der bisherige AN sozial
abgefedert bleibt und intensiver als bisher Arbeitsplätze
suchen kann, die seinen Neigungen, seinem Können und Wissen
besser entsprechen.
Die
Gewerkschaften wachsen in eine
noch verantwortungsvollere
Aufgabe, da Sie als Interessenvertreter der Menschen die
Stabilität der Entwicklung nach Einführung des BGE in der
täglichen Auseinandersetzung mit den Unternehmen (die
immer nach höheren Gewinnen streben) entscheidend mitgestalten.
nach
oben
Arbeitsämter und
Verwaltungen
Die Tätigkeit der
Arbeitsämter wird sich auf die effektive Erfassung von
Arbeitsplätzen und deren ausgewogenen Vermittlung beschränken.
Dafür werden in diesen Ämtern hochqualifizierte, am Menschen
interessierte Mitarbeiter eingesetzt.
Die Einführung
des BGE bedeutet einen tiefen Einschnitt in die bisherige
Verwaltungsstruktur der Bundesrepublik. Durch den Wegfall der
ca. 140 Sozialleistungen, die Reduzierung des
Aufgabenbereiches der Bundesagentur für Arbeit, und die
Streichung bedeutender Steuern werden Tausende von
Arbeitsplätzen in den deutschen Verwaltungen entweder komplett
wegfallen oder in andere Funktionsbereiche
verwandelt.
Bei der Auswahl
der zukünftig noch in den Verwaltungen beschäftigten
Angestellten oder Beamten sollten neben hoher fachlicher
Kompetenz als wichtigste Weiterbeschäftigungskriterien soziale
Kompetenz und Bürgernähe Voraussetzung sein.
Da in den
Verwaltungen auch heute schon hochqualifizierte Beamte und
Angestellte tätig sind, können diese Menschen in den zukünftig
so wichtigen Bereichen wie Kinderbetreuung, Erziehung,
Kranken- und Altenpflege sowie dem Klima- und Umweltschutz
ihre neue Tätigkeit
finden.
Fazit
Insgesamt wird die Einführung
des BGE zu
mehr Gleichberechtigung,
zu
mehr Anerkennung
der verantwortungsvollen Rolle von Mütter und Vätern, zu
weniger sozialer Not und Angst,
zu
mehr menschlicher
Zufriedenheit und
höherem sozialen
Engagement des Einzelnen für die Gemeinschaft und zu
höherer Kreativität und
Effektivität führen.
Deutschland wird
auch als Kultur- und Wirtschaftsgebiet seiner Verantwortung
gerecht.
Ausländische Firmen werden aufgrund der günstigen
Steuerbedingungen in Deutschland investieren. Das wiederum
wird sich auf eine kontinuierlich gute Arbeitsmarktsituation
auswirken, weil jede Investition auch entlohnte Arbeit
bedeutet.
Die
Schuldentilgung wird die Wirtschaftskraft Deutschlands
erhöhen, wodurch Deutschland weltweit bessere Wirtschafts- und
soziale Hilfe leisten kann. Und die konsequente Ausrichtung
der Wirtschaft auf Umweltverträglichkeit und Klimaschutz bei
einem dafür wesentlich besser ausgestattetem Staatshaushalt
wird nachhaltige Wirkung auf die dringend nötigen Korrekturen
der Weltwirtschaft hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz
haben.

Die Einführung
des BGE ist eine große Chance unserer Gesellschaft und ein
großer Schritt hin zu einer gerechteren Gesellschaft.
Darüber hinaus
bietet die Finanzierungsberechnung des BGE allen anderen
Ländern die gleiche Perspektive, weil die Formel auf jedes
Land anwendbar ist. Das heißt, das BGE lässt sich überall
einführen, wo Menschen die Verantwortung begreifen, die wir
heute für die Zukunft haben, auch unserer Enkel und Urenkel
wegen.
Jörg Wagner
April 2007 und März 2010
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